Daniel Quest

Dolmetscher - Übersetzer

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Daniel Quest

Dolmetscher und Übersetzer

An der Wasserdelle 196
D–51427 Bergisch Gladbach-Refrath

Tel. 02204 / 97 999 01
Fax 02204 / 97 999 02
Mobil 0170 / 5 450 450
e-mail: daniel.quest (at) t-online.de

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Daniel Quest

interprete e traduttore
An der Wasserdelle 196
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Germania

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Condizioni generali (CG)

Grundlage für die Zusammenarbeit von Ihnen, Ihrer Firma, als Auftraggeber, mit mir, als Auftragnehmer in eigenem Namen, in den Bereichen Übersetzen sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs).

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer vergibt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
    AGB des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat. Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgeschickt werden, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche zielsprachliche Version übersetzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung erforderlich sind, unaufgefordert, rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen (Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungsverzeichnisse, firmenspezifische Fachwortverzeichnisse etc.). Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung als Ausdruck und/oder Datei innerhalb des mit dem Übersetzer vereinbarten Termins. Jegliche Sonder- oder Eillieferungen werden mit einem festgelegten Sonderzuschlag berechnet.
    Sonderwünsche gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Übersetzter ausdrücklich zu informieren, falls die zu übersetzenden Texte von der Schweigepflicht oder dem Berufsgeheimnis geschützt sind. Sollte dies nicht geschehen, bedeutet dies, dass im Text enthaltenen Informationen vom Übersetzer frei und legitim benutzt und archiviert werden können.

  2. Lieferung
    Terminüberschreitungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden. Darunter versteht man Stromausfall, Störung der Internet-/Telefonverbindung, Ausfall der Rechnersysteme. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftraggeber unverzüglich über diese Situationen zu informieren. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt die Versendung der Übersetzung per Post, über ein Transportunternehmen oder das öffentliche Kommunikationsnetz (Telefax, E-Mail). Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Übersetzung an die Post bzw. das Transportunternehmen übergeben oder in das öffentliche Kommunikationsnetz eingespeist wurde.

  3. Mängelbeseitigung
    Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

  4. Haftung
    Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten ein.

  5. Berufsgeheimnis
    Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

  6. Vergütung
    Berechnungsgrundlage für die Leistungen des Auftragnehmers sind die jeweils vereinbarten Vergütungen pro Normzeile à 55 Zeichen. Zeilenzählprogramm für Übersetzer (z.B. Windword) gezählt werden. Korrekturdienst, erhöhter Formatierungsaufwand und externe Übersetzungsarbeiten, die z.B. in den Geschäftsräumen des Auftraggebers durchgeführt werden, werden nach geleisteten Stunden berechnet.
    Auf Anforderung wird im Ausnahmefall ein Kostenvoranschlag erstellt. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt lediglich als Richtpreis. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge der angefertigten Übersetzung bzw. der tatsächliche Zeitaufwand für die sonstigen Leistungen.
    Bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Vorauszahlung von 50 % bei einer Auftragssumme ab € 100,00 zu verlangen.
    Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefertigten Teile der Übersetzung bzw. der Zeitaufwand für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
    Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Sollte die Rechnung nach 15 Tagen nach Rechnungsstellung nicht beglichen sein, wird eine Mahngebühr von 5 % angehoben.

  7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
    Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Übersetzer behält sich das Urheberrecht vor.